Mit Sprechen durchstarten
Kompetenzförderung mittels Hörfunkproduktion

Hörfunk - Rechtliche Hinweise

Urheberrecht bei Musik, Geräuschen und O-Tönen

Insbesondere für die Veröffentlichung von Projekten ist es sinnvoll, GEMA-freie Musik zu verwenden. Schüler denken oft an die Musik ihrer Lieblingsinterpreten. Auch wenn sie diese selbst nachspielen, ist sie urheberrechtlich geschützt. Musik unter Creative Commons-Lizenzen darf - in Abhängigkeit von den Festlegungen des jeweiligen Künstlers - häufig verwendet werden, wenn der Künstler genannt wird und die Produkte (z.B. Hörspiele) nicht kommerziell genutzt werden.

Im Internet sind auf manchen Seiten Geräusche zu finden, die ausdrücklich zur freien Verwendung zur Verfügung stehen.
Käuflich sind auch Geräusche-Tonträger (CDs und DVDs) zu erhalten, die das Recht zur Verwendung beinhalten.

Recht von aufgenommenen Personen und Eigentümern

Niemand darf ohne sein Wissen aufgenommen werden. Im nicht-öffentlichen Raum (z.B. Geschäfte, Kaufhäuser) ist auch bei als harmlos vermuteten Aufnahmen (z.B. Geräusch einer Supermarktkasse) der Geschäftsführer zu fragen.Tipp: Bei Inhabergeschäften ist das meist problemlos, bei Ladenketten sind teilweise die Angestellten vor Ort nicht befugt, derartige Entscheidungen zu treffen.

 

 

Projektkoordination

Daniela Arnu und Thomas Eberle
Kontakt

 

Projekt "Mit Sprechen durchstarten"
Projektkoordination Daniela Arnu und Thomas Eberle
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